Normverbrauchsabgabe (NoVA) – Offizieller NoVA Rechner des Bundesministeriums für Finanzen
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird fällig, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an Kundinnen/Kunden geliefert wird oder zum ersten Mal zum Verkehr zugelassen wird (Import, Übersiedlung).
Seit 1. Juli 2021 gelten bei Anmeldung zahlreicher Neuwägen massive Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Vor allem Familienfahrzeuge mit hohem Verbrauch wie Minivans oder SUVs sowie N1 Klein-LKWs (Kastenwägen, Pritsche) und gerade Pick-Ups wurden empfindlich teurer. Bereits seit 1. Oktober 2020 gilt die CO2 abhängige Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für die Klassen L1e bis L5e (Motorräder usw.) und M1 (PKW).
Von der Nova befreit sind zB Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebs einen CO2- Emissionswert von 0 g/km aufweisen. Dies betrifft hauptsächlich Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.
Offizieller NoVA Rechner des Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Mit Hilfe des NoVA Rechners des BMF (haude.at) können Sie die für Ihr Kraftfahrzeug anfallende NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer schnell und unkompliziert ermitteln.
Infos und Details
- Infos des BMF zur Normverbrauchsabgabe (NoVA)
- Infos des BMF zur Motorbezogenen Versicherungssteuer
- Infos der WKOÖ zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) ab 1.7.2021
Expertentipp
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